Wertermittlung von Immobilien
Fundierte Bewertungen als sichere Entscheidungsgrundlage
Eine professionelle Wertermittlung schafft Klarheit – sei es bei Verkauf, Kauf, Vermögensauseinandersetzungen oder rechtlichen Fragestellungen. Ziel ist stets die Ermittlung eines objektiv nachvollziehbaren Wertes, der als verlässliche Grundlage für Entscheidungen zwischen mehreren Parteien dient.

Der Verkehrswert
Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist das zentrale Maß der Immobilienbewertung. Er ist im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert als:
Der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Damit stellt der Verkehrswert einen objektivierten Marktwert dar, unabhängig von individuellen Interessen oder besonderen persönlichen Umständen.
Anlässe für eine Wertermittlung
Eine Immobilienbewertung ist in vielen Situationen sinnvoll oder notwendig, unter anderem bei:
- Erbfall, Schenkung oder Scheidung
- Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungen und Versteigerungen
- Anteilsbewertungen bei Gesellschaften
- Rendite- und Investitionsentscheidungen
- Enteignung und Entschädigung
- Versicherungsabschluss oder -änderung
- Grundstückstausch
- Vermögensaufstellungen
In der Regel dient die Wertermittlung dazu, einen fairen Interessenausgleich zwischen mindestens zwei Parteien zu ermöglichen.

Bewertungsverfahren
Je nach Objektart, Nutzungsform und Bewertungsziel kommen unterschiedliche anerkannte Verfahren zum Einsatz.
Immobilienkompetenz, die Sie weiterbringt
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